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Dienststelle für Personen mit Behinderung
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Fest verankerte Sitze - Neue Gesetzgebung
1.14. Anforderungen an fest verankerte Sitze - Vor und neben fest verankerten Sitzen sind waagerechte und ebene Freiflächen unter Beachtung der allgemeinen Anforderungen an Bewegungs-und Rotationsflächen (mindestens 150 x 150 cm) vorzusehen. - Sitzgelegenheiten in unterschiedlichen Höhen und Tiefen (z.B. eine Sitzhöhe von 50 cm bei einer Sitztiefe von 42 cm/eine Sitzhöhe von 30 cm bei einer Sitztiefe von 30 cm) sind bereitzustellen.
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