Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Erschließungswege


Anforderungen innerhalb eines Gebäudes an Gebäudeeingängen, Flure, Schleusen

  • Oberfläche horizontal, hart, rutsch hemmend, stufen- und absatzlos, ohne Hindernisse und Löcher
  • Gegenstände die in den Verkehrsweg hineinragen: kontrastreich markieren und bis zum Boden verkleiden
  • Stufen innerhalb von Gebäudezugangswegen sind nicht zulässig
  • Durchgängige, hindernisfreie Mindestbreite von 120cm!


Achtung

  • Flure mit einer Mindestbreite dürfen durch nichts in ihrer Breite eingeschränkt werden
  • Bei einer Mindestbreite von 120cm sind Türen mit Aufschlagrichtung in den Flur nicht zulässig!
  • automatische Flügeltüren sind zu vermeiden
  • bei automatischen Flügeltüren ist bei der Festlegung der Lage der Taster bzw. der Bewegungsmelder auf einen entsprechenden Abstand zur Türe zu achten

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