Überbrückung von Höhenunterschieden innerhalb eines Gebäude

Treppen sind als einzige vertikale Verbindung unzulässig. Sie sind durch Rampen oder Aufzüge zu ergänzen. Weniger als 3 Stufen sind innerhalb von Erschließungswegen nicht zulässig Ab der dritten Stufen handelt es sich um ein Treppenbauwerk
Hilfen zur Überwindung von Höhenunterschieden
- Plattform – Treppenlifte für Rollstühle dienen zur Überwindung von max. einem Geschoss
Mindestgröße der Plattform 90x140cm Treppenbreite beim Einsatz von Treppenplattformlifte mind. 180cm - Plattform – Lifte
Mindestgröße der Plattform 90 x 140cm Achtung! Treppensitzlifte sind in Öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt!
Achtung !
- Bei geringen Höhenunterschieden können kleine mobile Rampen eingesetzt werden
- Treppensitzlifte sind in Öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt!
Weitere Fotos
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