Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Überbrückung von Höhenunterschieden innerhalb eines Gebäude


Treppen sind als einzige vertikale Verbindung unzulässig. Sie sind durch Rampen oder Aufzüge zu ergänzen.
Weniger als 3 Stufen sind innerhalb von Erschließungswegen nicht zulässig
Ab der dritten Stufen handelt es sich um ein Treppenbauwerk


Hilfen zur Überwindung von Höhenunterschieden

  • Plattform – Treppenlifte für Rollstühle dienen zur Überwindung von max. einem Geschoss
    Mindestgröße der Plattform 90x140cm
    Treppenbreite beim Einsatz von Treppenplattformlifte mind. 180cm
  • Plattform – Lifte
    Mindestgröße der Plattform 90 x 140cm
    Achtung! Treppensitzlifte sind in Öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt!


Achtung !

  • Bei geringen Höhenunterschieden können kleine mobile Rampen eingesetzt werden
  • Treppensitzlifte sind in Öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt!

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