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Duschräume - Neue Gesetzgebung


Aus dem Erlass der Regierung der DG:

1.10. Duschräume


1.10.1. Anforderungen an Duschräume

Duschräume sind mit WC-Becken, Waschbecken und Dusche ausgestattet.
Bei gemeinschaftlichen Duschanlagen sind die Toilettenräume und Handwaschbecken in unmittelbarer Nähe zu den Duschen angelegt.

- Für Anforderungen an Türen in Duschräumen siehe Punkt 1.9.3..

- Freie Bewegungsflächen von mindestens 95 cm sind mindestens einseitig neben dem WC-Becken vorzusehen sowie eine freie Rotationsfläche von mindestens 150 x 150 cm ist vor den WC-Becken, dem Waschbecken, der Dusche zu gewährleisten. Bewegungs-und Rotationsflächen dürfen sich hierbei überlagern. Darüber hinaus gelten die Anforderungen analog zu den WC-Becken und Handwaschbecken (siehe Punkt 1.9.1 und 1.9.2.).


1.10.2. Anforderungen an Duschplätze

- Die Mindestgröße beträgt 120 x 120 cm. Empfohlen wird eine Größe von 150 x 150 cm.

- Der Duschplatz ist bodengleich, stufenlos und rutschfest.

- Der Einbau von Griff-und Haltestangen um die gesamte wandseitige Duschplatzfläche in einer Höhe von 85 cm mit der Möglichkeit zum Einhängen eines Duschklappsitzes (Sitzhöhe = 50 cm) ist vorzusehen.

- Duschkopfhalter sind höhenverstellbar zwischen 90 und 195 cm über dem Fußboden und zugleich als Haltegriff nutzbar.

- In 85 cm Höhe über dem Fußboden ist eine leichtgängige, thermostatgesteuerte (mit Temperaturbegrenzung und Verbrühschutz versehene) Einhebelmischarmatur mit langem, ergonomisch geformtem und nach unten zeigendem Griff einzusetzen.

- Zur Abtrennung des Duschplatzes sind Duschvorhänge (Abstand Duschvorhang -Raumdecke mindestens 40 cm) Duschtrennwänden vorzuziehen. Beim Einsatz von Duschtrennwänden ist auf die Verschiebbarkeit der Wände zu achten, um einen größtmöglichen Zugang zum Duschplatz zu gewährleisten.

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