Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Öffentliche Telefonapparate und Automaten


Anforderungen

  • Türen als Zugänge haben eine Lichte Mindestbreite von 90cm
  • Vor Automaten bzw. Apparaten ist eine freie Rotationsfläche von 150 x 150 cm vorzusehen
  • Automaten bzw. Apparate sind unterfahrbar zu gestalten mit einer Mindestbreite von 90cm und einer Tiefe von 60cm
    Die Unterkante für die Unterfahrbarkeit beträgt mind. 75cm über Fußboden
  • Automaten bzw. Apparate befinden sich auf einer Höhe von 80cm über Fußboden
  • Neben und vor Automaten bzw. Apparaten sind unterfahrbare, horizontale Ablageflächen einzurichten. Die seitlichen Ablageflächen haben eine Tiefe von mindestens 25cm, die vorderen Ablageflächen eine Tiefe von 10-15cm
  • Bei Münzapparaten befinden sich die Bedienelemente in einer Höhe zwischen 65cm und 125cm über Fußboden  (z.B. Park- oder Fahrscheinautomaten)
  • Eine an die Örtlichkeit angepasste, ausreichend helle, gleichmäßige sowie blendfreie Beleuchtung ist zu gewährleisten.
  • Beim Einsatz von Bildschirmen bzw. Monitoren sollten Informationen auf dem Display möglichst durch Piktogramme und Bilder und weniger in Schriftform vermittelt werden.
  • Bei Geld- bzw. Bankautomaten sind die Bedienelemente gut erreichbar und befinden sich in einer Höhe zwischen 80cm und 130cm über dem Fußboden, wobei die digitale Tastatur horizontal auszurichten ist.
  • Bei Systemen mit Sprachausgabe sollten neben Lautsprecher auch Kopfhörer vorgesehen werden.

 Weitere Fotos
 
 
 

> Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2007
Lesen Sie hier die Bestimmungen im Wortlaut

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