Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Handläufe


Anforderungen:

  • Doppelte Handläufe beidseitig von Rampe und Ruhepodeste
  • Sie sind miteinander verbunden, abgerundet
  • Sie ragen horizontal 40cm über Rampenanfang und - ende hinaus
  • Sie dürfen nicht unterbrochen werden
  • Höhe der Handläufe 70cm bzw. 90cm über Rampenoberkante
  • Sie befinden sich senkrecht über die Radabweiser
  • Sie sind griffsicher, gut zu umgreifen, rund oder oval, Durchmesser 30-45mm
  • Lichter Abstand von 45mm zwischen Handlauf und Wand

 Weitere Abmessungen
 
 
 

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