|
Rampen
Anforderungen an eine Rampe nach CWATUP
- die Fläche ist vorzugsweise horizontal, stufen- und absatzlos; die Mindestbreite beträgt 150 cm;
- der Belag ist fest, nicht glatt, weist kein Hindernis für die
Räder auf und hat kein Loch und keine Spalte, das bzw. die mehr als 1
cm breit ist;
- die Gefälle: das Quergefälle oder die Überhöhung beträgt höchstens 2 %
Wenn ein Längsgefälle notwendig ist, beträgt es optimal höchstens 5
cm pro Meter über eine maximale Länge von 10 Metern oder 5%.
Wenn es technisch unmöglich ist. Gefälle zu benutzen, die
höchstens 5 % betragen, werden die folgenden Gefälle ausnahmsweise
zugelassen und nach folgender Reihenfolge in Betracht gezogen:
- höchstens 7 % über eine maximale Länge von 5 Metern;
- höchstens 8 % über eine maximale Länge von 2 Metern;
- höchstens 12 % über eine maximale Länge von 50 cm;
- höchstens 30 % über eine maximale Länge von 30 cm;
|
Gefälle mit mahr als 6% erachtet die DPB als zu steil und
gefährlich. Sie können nur von wenigen Rollstuhlfahrern alleine
bewältigt werden. Der Rollstuhl kann sehr leicht nach Hinten
kippen. Eine Hilfsperson, die den Rollstuhlfahrer schiebt wird es sehr
schwer haben. Bei Regen- und Schneewetter kann die Rampe sehr galtt
werden. |
Am Boden wird eine 5 Zentimer hohe Bordüre über die ganze Länge der Rampe an der offenen Seite vorgesehen;
- Ruhepodeste: am Ende dieser Steigungen muß ein
horizontales Ruhepodest mit einer Wendefläche von 1,5 Metern
vorhanden sein. Beiderseits der Rampe und des Ruhepodests ist ein doppelter Handlauf
auf einer Höhe von 80 cm und 90 cm vom Boden vorgesehen;
- vorspringende Gegenstände: die vorspringenden Gegenstände wie
Feuerwehrschlauchhaspel, Briefkästen, Platten, die von der
Mauer oder von dem Träger, an dem sie befestigt sind, über mehr als 20
cm vorspringen werden seitlich mit einer festen, bis zum Boden
reichenden Vorrichtung versehen, damit sie den sehbehinderten
Personen auffallen.
Weiter zu: weitere Rampen, Handlauf, Eingang,
|