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Parkplatz
Auf den Parkplätzen
muß in unmittelbarer Nähe des Ein- oder des Ausgangs des Gebäudes (25
Meter), an das sie angrenzen, ein Stellplatz mit einer Mindestbreite
von 3,30 Metern vorhanden sein, und zusätzlich für jede weitere Reihe
von 25 Plätzen muß auch ein weiterer solcher Stellplatz vorgesehen sein.
Diese Stellplätze sind
auf einer waagerechten Fläche vorbehalten und gekennzeichnet. Sie sind
stufen- und absatzlos. Der Belag muss fest sein, darf keine Hindernisse
und Löcher aufweisen. Das Quergefälle beträgt maximal 2%.
Zur Parkplatzbreite von min. 330 cm: Je
nach Behinderungsgrad gibt es 3 verschiedene Möglichkeiten für die
Parkplatzbenutzung: - Der Rollstuhlfahrer fährt selbst: Zum Ein- und Aussteigen benötigt er eine freie Rotationsfläche von 150 cm Durchmesser auf der Fahrerseite. - Der Rollstuhlfahrer wird gefahren: Zum Ein- und Aussteigen benötigt er eine freie Rotationsfläche von 150 cm Durchmesser auf der Beifahrerseite. Zur Länge des Parkplatzes von min. 600 cm: - Der Rollstuhlfahrer wird sitzend im Rollstuhl im Inneren des Wagens transportiert:
Zum Ein- und Aussteigen benötigt er eine freie Bewegungsfläche von 2
Metern hinter dem Wagen, damit die Hebebühne oder die Rampe ausgefahren
werden kann. Zusätzlich benötigt er hinter der Rampe eine freie Rotationsfläche von 150 cm Durchmesser.
Der Übergang vom Parkplatz auf den Bürgersteig ist glatt und erfolgt stufen- und absatzlos. Die
Behindertenparkplätze sind durch das Rollstuhlfahrersymbol auf dem
Boden gekennzeichnet und durch ein Verkehrsschild auf Augenhöhe.
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Achtung: Parkplätze neben der Strasse sind zu vermeiden.
Der selbstständige Rollstuhlfahrer benötigt
5-10 Minuten um seinen Rollstuhl in oder aus dem Auto zu laden und um
vom Fahersitz in oder aus dem Rollstuhl zu gelangen. Während dieser
Zeit steht der bis zu 150cm auf der Strasse und ist somit dem Verkehr
ausgesetzt. |
Nach Möglichkeit vermeiden, da gefährlich.
Grosse Gefahrenquelle für Rollstuhlfahrer
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