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Eingang, Durchgang und Türen
Angaben nach CWATUP:
- Alle Außen- und Innentüren der Räumlichkeiten müssen einen freien Durchgang von mindestens 85 cm (Empfehlung DPB 90 cm) aufweisen.
- Die ausschließliche Benutzung von Drehtüren ist verboten.
- Die Mauer, die sich in der Verlängerung der
geschlossenen Tür auf der Seite des Türgriffs befindet muß mindestens
50 cm lang sein.
- Die Schleusenräume, Gänge und Korridore
weisen eine freie Rotationsfläche von mindestens 1,5 Metern außerhalb
des eventuellen Ausschwenkbereichs der Tür auf.
- Bei Aussentüren ist es von Vorteil, die freie Rotations-fläche vor der Tür überdacht vorzusehen
- Der Eingangsbereich ist flach, stufen- und absatzlos
- Eine blendfreie und gute Beleuchtung ist vorhanden
- Briefkasten, Lichtschalter und Gegensprechanlagen sind auf einer Höhe zwischen 80 cm und 110 cm montiert
- Hohe Kontraste im Eingangsbereich erleichtern den sehbehinderten Personen die Orientierung
Die gleichen Angaben gelten für Durchgänge und Türen im Innenbereich. |
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