Dienststelle für Personen mit Behinderung

 
 
 
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2003 das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung
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Eingang, Durchgang und Türen


Angaben nach CWATUP:

  • Alle Außen- und Innentüren der Räumlichkeiten müssen einen freien Durchgang von mindestens 85 cm (Empfehlung DPB 90 cm) aufweisen.
  • Die ausschließliche Benutzung von Drehtüren ist verboten.
  • Die Mauer, die sich in der Verlängerung der geschlossenen Tür auf der Seite des Türgriffs befindet muß mindestens 50 cm lang sein.
  • Die Schleusenräume, Gänge und Korridore weisen eine freie Rotationsfläche von mindestens 1,5 Metern außerhalb des eventuellen Ausschwenkbereichs der Tür auf.




  • Bei Aussentüren ist es von Vorteil, die freie Rotations-fläche vor der Tür überdacht vorzusehen
  • Der Eingangsbereich ist flach, stufen- und absatzlos
  • Eine blendfreie und gute Beleuchtung ist vorhanden
  • Briefkasten, Lichtschalter und Gegensprechanlagen sind auf einer Höhe zwischen 80 cm und 110 cm montiert
  • Hohe Kontraste im Eingangsbereich erleichtern den sehbehinderten Personen die Orientierung

Die gleichen Angaben gelten für Durchgänge und Türen im Innenbereich.


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