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2003 das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung
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Doppelte Rampe

Beispiel:



Zu überbrückender Höhenunterschied: 100 cm.
Maximales Längsgefälle: 5%
Ergibt eine Rampelänge von 20 m

Die Praxis zeigt, dass in den meisten Fällen der Platz nicht ausreicht, um eine 20 Meter lange Rampe geradlinig zu ersellen.
Aus diesem Grund zeigen wir hier das Beispiel einer doppelten Rampe.

Um Platz zu sparen, beträgt die Breite der ersten 10 Meter Rampe nur 90 cm. Bei dieser Minimalbreite kann immer nur eine gebehinderte Person oder ein Rollstuhlfahrer die Rampe benutzen. Weiterhin kann die Rampe nur in eine Richtung benutzt werden.
Bei einer Idealbreite von 150 cm kann die Rampe gleichzeitig in
beiden Richtungen oder durch 2 Personen genutzt werden.
Da alle Rampen auf einem Podest mit den Massen 150 x 150 cm enden, sollte die Breite der Rampe der Podestbreite entsprechen (150 cm).

Je nach Situation muss die Besucherfrequenz der Rampe abgeklärt werden, um entscheiden zu können, welche Rampenbreite vorgesehen wird. (In jedem Fall minimum 90 cm)

Neben dem Podest ist eine angepasste Treppe für Fussgänger vorgesehen.  Auf beiden Seiten der Treppe und auch der Rampe befindet sich ein doppelter Handlauf. Die offenen Seiten der Rampen sind mit einer 5 cm hohen Bordüre versehen.

Grundsätzlich: Bei Höhenunterschieden die mehr als 50 cm betragen, empfehlen wir von der aufwendigen Kontruktion einer Hebebühne abzusehen und auf eine automatische Hebebühne zurückzugreifen.

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