Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Welttag der Menschen mit Behinderung
 
Mehr Selbstbestimmung, verbesserte Zugänglichkeit
und Schutz der Menschenrechte

„Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte der Gesellschaft, denn sie sind Teil von ihr. Leider wird diese Haltung aber noch nicht überall in die Tat umgesetzt – dass das anders wird, ist auch Aufgabe der Politik. Behindertenpolitik ist deshalb für mich eine Querschnittsaufgabe“, sagte Vize-Ministerpräsident Bernd Gentges im Rahmen eines Rundtischgesprächs zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.


Reger Austausch: Anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung tauschten sich Vertreter von anerkannten Vereinigungen für Menschen mit Behinderung mit Regierung, Ministerium und der Dienststelle für Personen mit Behinderung aus.

Reger Austausch: Anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung tauschten sich Vertreter von anerkannten Vereinigungen für Menschen mit Behinderung mit Regierung, Ministerium und der Dienststelle für Personen mit Behinderung aus.

UN-Konvention verabschiedet

Kernthema war dabei die neue UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderung. Den Hintergrund, Ziel und Absicht der am 13. Dezember 2006 von der UN-Vollversammlung verabschiedeten Konvention erklärte Helmut Heinen, Geschäftsführender Direktor der Dienststelle für Personen mit Behinderung (DPB): „Theoretisch genießen behinderte Menschen dieselben Rechte wie alle anderen auch. Doch in der Praxis stehen sie jedoch noch häufig vor Hindernissen, und dies nicht nur in den ärmeren Ländern der Welt!“ Mit der Konvention über die Rechte behinderter Menschen wolle man also ihre Rechte stärken: „Das Recht auf Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsleistungen, den Zugang zur Justiz u.a. ist erstmalig aus dem Blickwinkel der Menschenrechte verankert. Belgien hat als eine der ersten Nationen diese wichtige Konvention unterzeichnet“, führte Helmut Heinen aus. Gleich am Eröffnungstag der Unterzeichnung der Konvention (30. März 2007) haben 82 Staaten Ihre Unterschrift unter dieses UN-Übereinkommen gesetzt.

Aktionsplan des Europarates

Ein Aktionsplan des Europarates für Menschen mit Behinderung wurde ein halbes Jahr vor der UN-Konvention vom Ministerkomitee verabschiedet. Dieser Plan ergänzt die Konvention durch konkrete Ziele und Maßnahmen und fordert eine Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen in Europa bis zum Jahr 2015.

Im Mittelpunkt stehen die Bereiche Menschenrechte, Anti-Diskriminierung, Chancengleichheit, Bürgerrechte und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen. Der Aktionsplan fordert dabei besonders ein Umdenken von einem gesundheitsbezogenen Ansatz hin zu einem Ansatz, der sich auf gesellschaftliche Aspekte und Menschenrechte bezieht.

Mitwirken von Menschen mit Behinderung auf lokaler Ebene

Die aktive Beteiligung behinderter Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens beginnt im Verein, in der Nachbarschaft, im Dorf oder in der Stadt. Damit Menschen mit Behinderung aktiv ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen können, ist es wichtig, dass sie in den Entscheidungsgremien dabei sind: In den neun Gemeinden der DG sind drei behinderte Menschen in den Gemeinderäten vertreten – darüber hinaus sind sechs in den kommunalen beratenden Raumordnungsausschüssen (KBRA) dabei.

Nachhaltige Zugänglichkeit in der DG

„Die Zugänglichkeit zu Produkten, Dienstleistungen und der baulichen Umwelt ist für Menschen mit einer Behinderung ein zentraler Punkt und Voraussetzung, um am Leben aktiv teilnehmen zu können“, erklärte der Aufsichtsminister der Dienststelle, Bernd Gentges. Diese Zugänglichkeit ist aber nicht nur für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen besonders wichtig. Auch Senioren, Familien mit Kleinkindern, Menschen mit Herz- und Kreislaufkrankheiten, mit Diabetes, mit Allergien oder mit Sehbehinderungen, Orientierungsschwäche, Hör- oder Verständnisproblemen wird durch eine leicht zugängliche, d.h. barrierefreie Infrastruktur vieles erleichtert. Etwa zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger benötigen barrierefreie Angebote.

Neuer Erlass in Kraft getreten

Über die seit dem Jahr 2000 gültigen Bestimmungen des CWATUP („Code wallon de l'aménagement du territoire, de l'urbanisme et du patrimoine“, WGRSE „Wallonisches Gesetzbuch über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe“) hinaus, hat die DG die Bestimmungen der Wallonischen Region mit eigenen Richtlinien erweitert und präzisiert: So verabschiedete die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Juli dieses Jahres einen entsprechenden Erlass. Dieser legt fest, dass alle von ihr bezuschussten Infrastrukturprojekte in den Schulen, in den Sozialeinrichtungen, im Sport, in der Kultur und im Tourismus u.a. zugänglich für Menschen mit Behinderung sein müssen. Die Bestimmungen dieses Erlasses sind nun im Belgischen Staatsblatt erschienen und seit dem 2. Dezember in Kraft.

Praktische Unterstützung bei der Umsetzung dieser Auflagen bietet nach wie vor die DPB. Die Dienststelle bietet so zum Beispiel Kurse zur praktischen Umsetzung der Zugänglichkeitsbestimmungen für Bauschöffen sowie für Verantwortliche der Gemeindebauämter und -Bauhöfe, für Architekten, Innenarchitekten und Handwerker an. Außerdem bietet die DPB den Bauherren nach wie vor eine kostenlose fachliche Überprüfung ihrer Bauprojekte an, genau so wie die fachliche Beratung bei der Planung von Bau- oder Umbauvorhaben. Bernd Emonts-Gast, Präsident der Rollis der Ostkantone, wies darauf hin, dass nicht nur die Pläne überprüft werden müssten, sondern auch die abgeschlossenen Arbeiten: „Das ist ein Gewinn für alle.“

Brainstorming mit anerkannten Vereinigungen

Die DPB organisiert eigene Weiterbildungen für Fachkräfte des Behindertenbereiches. Für Menschen, die sich für das Thema Behinderung interessieren gibt es Schulungen für den praktischen Umgang mit Menschen mit Behinderung. „Interessant wären auch auf die Behinderungsart zugeschnittene Anpassungen für den Umgang mit dem Computer. Entsprechende Schulungen hierzu ebenso. Dies vor dem Hintergrund, dass für viele Menschen mit eingeschränkter Mobilität das Internet eine Möglichkeit der Kommunikation mit der Außenwelt darstellt“, regte Manfred Kessel vom VdK Euregio Ostbelgien an. Marliese Andres, Präsidentin der Aktion Behinderten Hilfe (ABH), dachte laut über Schulungen für Eltern nach: „Vermehrt stellen wir Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten fest. Eltern müssen gestärkt und befähigt werden, um diese Herausforderungen bewältigen zu können.“ Aufsichtsminister Bernd Gentges regte eine Bestandsaufnahme aller bisher angebotenen Schulungen und Fortbildungen an: „Hiermit sollen Lücken gefüllt und nötige Nachbesserungen geliefert werden.“

Welttag der Menschen mit Behinderung

Im Jahr 1992 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) den 3. Dezember zum Welttag der Menschen mit Behinderung erkoren. Die DPB ist von Anbeginn dabei und möchte mit dem jährlich wiederkehrenden Tag das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Belange behinderter Menschen wach halten. Staatliche und nichtstaatliche Organisationen sind dazu aufgerufen, diesen Tag behinderten Menschen und ihren Anliegen zu widmen. Die DPB hat zum diesjährigen Welttag ein Sonderheft der Informationsbroschüre INFOBLATT herausgegeben: „Mit der INFOplus möchten wir die Dienstleistungsangebote im Behindertenbereich der DG vorstellen. Somit tragen wir der jüngsten Umfrage bezüglich des Angebots der Sozialdienste in der DG Rechnung, nach der Betroffene mehr Informationen wünschen“, sagt Helmut Heinen.

 

 
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