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Selbstbestimmung, verbesserte Zugänglichkeit und Schutz der
Menschenrechte
„Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte der Gesellschaft, denn sie
sind Teil von ihr. Leider wird diese Haltung aber noch nicht überall in die Tat
umgesetzt – dass das anders wird, ist auch Aufgabe der Politik.
Behindertenpolitik ist deshalb für mich eine Querschnittsaufgabe“, sagte
Vize-Ministerpräsident Bernd Gentges im Rahmen eines Rundtischgesprächs zum
Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.
Reger Austausch: Anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung tauschten sich Vertreter von anerkannten Vereinigungen für Menschen mit Behinderung mit Regierung, Ministerium und der Dienststelle für Personen mit Behinderung aus.
UN-Konvention verabschiedet
Kernthema war dabei die neue UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der
Rechte und Würde von Menschen mit Behinderung. Den Hintergrund, Ziel und Absicht
der am 13. Dezember 2006 von der UN-Vollversammlung verabschiedeten Konvention
erklärte Helmut Heinen, Geschäftsführender Direktor der Dienststelle für
Personen mit Behinderung (DPB): „Theoretisch genießen behinderte Menschen
dieselben Rechte wie alle anderen auch. Doch in der Praxis stehen sie jedoch
noch häufig vor Hindernissen, und dies nicht nur in den ärmeren Ländern der
Welt!“ Mit der Konvention über die Rechte behinderter Menschen wolle man also
ihre Rechte stärken: „Das Recht auf Bildung, Beschäftigung,
Gesundheitsleistungen, den Zugang zur Justiz u.a. ist erstmalig aus dem
Blickwinkel der Menschenrechte verankert. Belgien hat als eine der ersten
Nationen diese wichtige Konvention unterzeichnet“, führte Helmut Heinen aus.
Gleich am Eröffnungstag der Unterzeichnung der Konvention (30. März 2007) haben
82 Staaten Ihre Unterschrift unter dieses UN-Übereinkommen gesetzt.
Aktionsplan des Europarates
Ein Aktionsplan des Europarates für Menschen mit Behinderung wurde ein halbes
Jahr vor der UN-Konvention vom Ministerkomitee verabschiedet. Dieser Plan
ergänzt die Konvention durch konkrete Ziele und Maßnahmen und fordert eine
Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen in Europa bis zum
Jahr 2015.
Im Mittelpunkt stehen die Bereiche Menschenrechte, Anti-Diskriminierung,
Chancengleichheit, Bürgerrechte und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für
Menschen mit Behinderungen. Der Aktionsplan fordert dabei besonders ein Umdenken
von einem gesundheitsbezogenen Ansatz hin zu einem Ansatz, der sich auf
gesellschaftliche Aspekte und Menschenrechte bezieht.
Mitwirken von Menschen mit Behinderung auf
lokaler Ebene
Die aktive Beteiligung behinderter Menschen in allen Bereichen des
gesellschaftlichen Lebens beginnt im Verein, in der Nachbarschaft, im Dorf oder
in der Stadt. Damit Menschen mit Behinderung aktiv ihre Rechte und Pflichten
wahrnehmen können, ist es wichtig, dass sie in den Entscheidungsgremien dabei
sind: In den neun Gemeinden der DG sind drei behinderte Menschen in den
Gemeinderäten vertreten – darüber hinaus sind sechs in den kommunalen beratenden
Raumordnungsausschüssen (KBRA) dabei.
Nachhaltige Zugänglichkeit in der
DG
„Die Zugänglichkeit zu Produkten, Dienstleistungen und der baulichen Umwelt
ist für Menschen mit einer Behinderung ein zentraler Punkt und Voraussetzung, um
am Leben aktiv teilnehmen zu können“, erklärte der Aufsichtsminister der
Dienststelle, Bernd Gentges. Diese Zugänglichkeit ist aber nicht nur für
Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen besonders wichtig. Auch Senioren,
Familien mit Kleinkindern, Menschen mit Herz- und Kreislaufkrankheiten, mit
Diabetes, mit Allergien oder mit Sehbehinderungen, Orientierungsschwäche, Hör-
oder Verständnisproblemen wird durch eine leicht zugängliche, d.h. barrierefreie
Infrastruktur vieles erleichtert. Etwa zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger
benötigen barrierefreie Angebote.
Neuer Erlass in Kraft
getreten
Über die seit dem Jahr 2000 gültigen Bestimmungen des CWATUP („Code wallon de
l'aménagement du territoire, de l'urbanisme et du patrimoine“, WGRSE
„Wallonisches Gesetzbuch über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe“)
hinaus, hat die DG die Bestimmungen der Wallonischen Region mit eigenen
Richtlinien erweitert und präzisiert: So verabschiedete die Regierung der
Deutschsprachigen Gemeinschaft im Juli dieses Jahres einen entsprechenden
Erlass. Dieser legt fest, dass alle von ihr bezuschussten Infrastrukturprojekte
in den Schulen, in den Sozialeinrichtungen, im Sport, in der Kultur und im
Tourismus u.a. zugänglich für Menschen mit Behinderung sein müssen. Die
Bestimmungen dieses Erlasses sind nun im Belgischen Staatsblatt erschienen und
seit dem 2. Dezember in Kraft.
Praktische Unterstützung bei der Umsetzung dieser Auflagen bietet nach wie
vor die DPB. Die Dienststelle bietet so zum Beispiel Kurse zur praktischen
Umsetzung der Zugänglichkeitsbestimmungen für Bauschöffen sowie für
Verantwortliche der Gemeindebauämter und -Bauhöfe, für Architekten,
Innenarchitekten und Handwerker an. Außerdem bietet die DPB den Bauherren nach
wie vor eine kostenlose fachliche Überprüfung ihrer Bauprojekte an, genau so wie
die fachliche Beratung bei der Planung von Bau- oder Umbauvorhaben. Bernd
Emonts-Gast, Präsident der Rollis der Ostkantone, wies darauf hin, dass nicht
nur die Pläne überprüft werden müssten, sondern auch die abgeschlossenen
Arbeiten: „Das ist ein Gewinn für alle.“ Brainstorming mit anerkannten
Vereinigungen
Die DPB organisiert eigene Weiterbildungen für Fachkräfte des
Behindertenbereiches. Für Menschen, die sich für das Thema Behinderung
interessieren gibt es Schulungen für den praktischen Umgang mit Menschen mit
Behinderung. „Interessant wären auch auf die Behinderungsart zugeschnittene
Anpassungen für den Umgang mit dem Computer. Entsprechende Schulungen hierzu
ebenso. Dies vor dem Hintergrund, dass für viele Menschen mit eingeschränkter
Mobilität das Internet eine Möglichkeit der Kommunikation mit der Außenwelt
darstellt“, regte Manfred Kessel vom VdK Euregio Ostbelgien an. Marliese Andres,
Präsidentin der Aktion Behinderten Hilfe (ABH), dachte laut über Schulungen für
Eltern nach: „Vermehrt stellen wir Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten fest.
Eltern müssen gestärkt und befähigt werden, um diese Herausforderungen
bewältigen zu können.“ Aufsichtsminister Bernd Gentges regte eine
Bestandsaufnahme aller bisher angebotenen Schulungen und Fortbildungen an:
„Hiermit sollen Lücken gefüllt und nötige Nachbesserungen geliefert werden.“
Welttag der Menschen mit
Behinderung
Im Jahr 1992 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) den 3.
Dezember zum Welttag der Menschen mit Behinderung erkoren. Die DPB ist von
Anbeginn dabei und möchte mit dem jährlich wiederkehrenden Tag das Bewusstsein
der Öffentlichkeit für die Belange behinderter Menschen wach halten. Staatliche
und nichtstaatliche Organisationen sind dazu aufgerufen, diesen Tag behinderten
Menschen und ihren Anliegen zu widmen. Die DPB hat zum diesjährigen Welttag ein
Sonderheft der Informationsbroschüre INFOBLATT herausgegeben: „Mit der INFOplus
möchten wir die Dienstleistungsangebote im Behindertenbereich der DG vorstellen.
Somit tragen wir der jüngsten Umfrage bezüglich des Angebots der Sozialdienste
in der DG Rechnung, nach der Betroffene mehr Informationen wünschen“, sagt
Helmut Heinen. |