| Eine Situation, die man sich nicht vorstellen möchte: Eine hörgeschädigte Person benötigt dringend Hilfe. Doch sie kann sich den Rettungskräften nicht mitteilen. Um in dieser unangenehmen wie lebensgefährlichen Situation die Kommunikation zu verbessern, hat die Dienststelle für Personen mit Behinderung ein Notruffax und einen Notfallpass für Menschen mit Hörschädigung ausgearbeitet.
„Dabei haben wir eine Idee von Hörgeschädigtenvereinigungen aus dem Jahre 1998 erneut aufgegriffen“, erklärt Sozialarbeiter Christophe Ponkalo. Die Notdienste waren an der Erstellung der beiden Dokumente natürlich beteiligt: „Das Ziel von Pass und Fax ist es, die Rettungskräfte umfassend über den Gesundheitszustand der Person in Not zu informieren“, sagt Christophe Ponkalo. Es ist gewährleistet, dass in der Lütticher Notrufzentrale deutschsprachige Mitarbeiter vor Ort sind, um die Faxe zu verstehen. Auf dem Fax werden neben Name und Anschrift der in Not geratenen Person auch zu Folgendem Angaben gemacht: Wen sollen wir benachrichtigen? Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wer ist das Opfer? Zustand der Opfer?
Um das Ausfüllen zu erleichtern, sind auf dem Faxblatt große Piktogramme zum Ankreuzen abgebildet: Feuerwehr, Unfall, ...
Den Notfallpass sollten Betroffene immer mit sich führen. Im Ernstfall können Rettungskräfte erkennen, dass die Person hörgeschädigt ist und einen Gebärdensprachdolmetscher zur Verständigung benötigt. Neben der vollständigen Anschrift beinhaltet der Pass gegebenenfalls auch Angaben wie Diabetes, Epilepsie, ... sowie die Blutgruppe.
Notfallpass und Notfax sind kostenlos bei der Dienststelle für Personen mit Behinderung, Aachener Str. 69-71, 4780 St.Vith erhältlich: Telefon 080 229111, Telefax 080 229098, E-Mail mailto:aida@dpb.be Die beiden Dokumente können Sie auch hier runterladen:
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