
Das INFOBLATT bietet Ihnen ein gewohnt breites Themenspektrum. Unter anderem mit folgenden Themen:
NEUER ZUGÄNGLICHKEITSERLASS
Mit neuen Zugänglichkeitsbestimmungen verfolgt die DG konsequent das Ziel einer Gesellschaft, zu der alle Menschen Zugang haben. Der "Erlass der Regierung vom 12. Juli 2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen" legt fest, dass alle von ihr bezuschussten Infrastrukturprojekte in Schulen, Sozialeinrichtungen, in den Bereichen Sport, Kultur und Tourismus u.a. zugänglich für Menschen mit Behinderung sein müssen. Bau- und Umbauprojekte können nach Fertigstellung auf eine einwandfreie Einhaltung der Zugänglichkeitsbestimmungen kontrolliert werden.
BEHINDERTENGERECHTE BAUWEISE
"Wer neu- oder umbaut, der sollte auf eine zugängliche Bauweise achten. Spätere Umbauten sind wesentlich teurer als die geringen Mehrkosten", weiß die Architektin und Zugänglichkeitsexpertin Elisabeth Heck. Mehrere Fotoseiten bieten praktische Hinweise in Sachen baulicher Zugänglichkeit - seien es Kirchen, Kulturhäuser, öffentliche Gehwege, Sanitäranlagen oder auch Geldautomaten oder Geschäfte.
SELBSTSTÄNDIG DANK "AMPTRAIDE"
"Eine Amputation ist kein Ende, sondern ein Neubeginn", sagt Pascal Fickers, Mitglied der Vereinigung "Amptraide". Durch den Austausch von Erfahrungen, regelmäßige Sport- und Freizeitveranstaltungen sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit sollen der Umgang und das Leben mit einer Prothese erleichtert werden.
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Das INFOBLATT erscheint trimestriell in einer Auflage von 2.500 Exemplaren. Auf Anfrage ist es kostenlos bei der Dienststelle für Personen mit Behinderung erhältlich. Rufen Sie uns unter 080 - 229111 an, schicken Sie uns ein Fax an 080 - 229098 oder schreiben Sie uns eine E-Mail (Betreff: Infoblatt Abonnement) an info@dpb.be. Sie erhalten dann künftig das Infoblatt im Abonnement.
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