Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Begleithunde erlaubt
 
Menschen mit Behinderung dürfen Begleithunde auch an sonst für Hunde verbotenen Örtlichkeiten mitnehmen.
Die Wallonische Regierung möchte mit dieser seit dem 1. Dezember 2008 rechtskräftigen Maßnahme die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen verbessern, die auf die Hilfe von Hunden angewiesen sind. Neben den klassischen "Blindenhunden" gibt es auch Servicehunde (Begleithunde), die etwa Menschen im Rollstuhl bei der Verrichtung der Dinge des täglichen Lebens helfen.
Auch in öffentlichen Gebäuden, an öffentlich zugänglichen Orten und im öffentlichen Transport sind Begleithunde ausdrücklich erlaubt.

Mehr Infos unter www.wallonie.be
Mehr über Begleithunde unter www.dyadis.org
 

 
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