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UN-Konvention gutgeheißen
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Am 13. Dezember 2006 wurde in New York die erste Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts von den Mitgiedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet. Nachdem der belgische Föderalstaat die Konvention am 30. März 2007 unterschrieben hat, konnte nun auch das Gemeinschaftsparlament die Konvention einstimmig ratifizieren.
Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gibt es zum ersten Mal auf internationaler Ebene ein gesetzlich verpflichtendes Instrument, das den Respekt und die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen regelt. Das neue Übereinkommen, an dem auch Behindertenorganisationen aktiv beteiligt waren, verbietet jede Form von Diskriminierung. So zieht die Tatsache, keine angemessenen Vorkehrungen getroffen zu haben, strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Zu solchen Vorkehrungen zählt z.B. dass Veranstalter dafür Sorge tragen müssen, damit auch behinderte Menschen Zugang haben und die Veranstaltung verfolgen können. Die Selbstständigkeit der Menschen mit Behinderungen, das Recht ihr Leben selbst gestalten zu dürfen, ist einer der Leitfäden, der den gesamten Konventionstext prägt. Die neue Konvention festigt auch den Paradigmenwechsel vom medizinischen zum sozialen (Menschenrechts)-Modell der Behinderung: Der behinderte Mensch wird nicht mehr unter dem Blickwinkel seiner gesundheitsbezogenen Aspekte betrachtet, sondern vom Standpunkt der Menschenrechte.
Um die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Wortlaut nachzulesen, klicken Sie bitte hier.
Außerdem gibt es ein Themenheft des Infoblatts zu dieser UN-Konvention.
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