UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Am 13. Dezember 2006 hat die UNO-Vollversammlung die UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen gutgeheißen, die in den vergangenen Jahren ausgearbeitet worden war und zu der die zuständigen belgischen Körperschaften regelmäßig konsultiert wurden. Ziel der Konvention ist es, den vollständigen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen Würde zu fördern. Die Konvention beruht daher auf den grundlegenden Prinzipien Würde, individuelle Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung, Teilhabe, Respekt vor der Unterschiedlichkeit, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Als erster rechtlich bindender multilateraler Vertrag zur Behindertenpolitik ist die Konvention damit Grundlage für eine moderne Behindertenpolitik. Am 30. Januar 2007 haben die Verantwortlichen von Föderalstaat, Regionen und Gemeinschaften unseres Landes das Ratifizierungsverfahren besprochen. Der Eröffnungstermin für das Ratifizierungsverfahren ist am 30. März 2007. |