Die Dienststelle bezuschusst eine ganze Reihe von Hilfsmitteln materieller und sozialer Art: Dies können TV-Lupen, Pflegebetten, elektrische Türöffner, Einsätze von Gebärdensprachdolmetschern oder andere Hilfsmittel sein, die zur Selbstständigkeit von Menschen mit einer Behinderung beitragen.
Diese Hilfsmittel und ihre Voraussetzungen zur Bezuschussung sind samt Zuschussbeträgen in einem Regelbuch zusammengefasst.
Dieses
Buch der Regelungen für die materiellen und sozialen Hilfen steht zum
downloaden zur Verfügung (1 MB). Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an
Iris Malmendier (Tel. 080/22.91.11, Ergotherapeutin im Dienst AIDA).