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Dienststelle für Personen mit Behinderung
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WohnressourceEine offene Wohnform für Menschen mit Behinderung Wohnressourcen (WR) sind offene Wohnformen, die die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung unterstützen und somit dem Wunsch nach einem selbst bestimmten Leben gerecht werden. Wohnressource
Eine Einzelperson, ein Paar oder eine Familie kann als Wohnressource anerkannt werden. Man nimmt eine oder mehrere erwachsene Personen mit Behinderung auf bzw. begleitet sie in ihrer Wohnung und teilt mit ihnen das alltägliche Leben.
Die Verantwortlichen einer WR werden anhand von mehreren Gesprächen ausgewählt und vom Begleitdienst Wohnressourcen anerkannt.
Die Person mit Behinderung und die Wohnressource lernen sich kennen. Beide sind frei, sich für oder gegen dieses Zusammenleben bzw. die Begleitung zu entscheiden.
- Die Wohnressource achtet auf das Wohlergehen der zu begleitenden Person und gibt Antworten auf deren Bedürfnisse - Die Bedürfnisse der Person mit Behinderung sowie die Dienstleistungen der WR werden jährlich festgehalten - Die Wohnressource stellt – wenn nichts anderes vereinbart wurde – den Wohnraum zur Verfügung. - Die WR garantiert ausgewogene Ernährung, den Unterhalt der Kleidung und achtet auf Hygiene und Gesundheit der Person mit Behinderung - Die Freizeitgestaltung kann gemeinsam geplant oder ausgeführt werden
- Wie in den meisten Haushalten sind Personen mit Behinderung morgens und abends sowie an Wochenenden und Feiertagen zuhause. Tagsüber gehen die Personen mit Behinderung einer Beschäftigung nach (freier Arbeitsmarkt, Beschützende Werkstätte, Tagesstätte) - Häufig nutzt die Person mit Behinderung Urlaubs- und Freizeitangebote außer Haus. Ebenso gehören Besuche in der Ursprungsfamilie an Wochenenden, Feiertagen oder im Urlaub, ... zum Leben der behinderten Person - In Notsituationen kann die Wohnressource eine Begleitung der aufgenommenen Person anfragen Unterschiedlichen Wohnressorcen sind möglich:
Eine Person begleitet eine oder mehrere Menschen mit Behinderung punktuell nach einem vorher abgestimmten Bedarfs- und Begleitplan in der Wohnung dieser Menschen. Natürlich gehören dazu auch gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Eine Person, eine Familie oder ein Paar lebt mit bis zu zwei Menschen mit Behinderung zusammen und begleitet sie nach einem vorher abgestimmten Bedarfs- und Begleitplan im täglichen Leben.
Eine Person, eine Familie oder ein Paar lebt mit mindestens drei und maximal vier Menschen mit Behinderung zusammen und begleitet sie nach einem vorher abgestimmten Bedarfs- und Begleitplan im täglichen Leben. Nähere Informationen gibt es beim Begleitdienst Wohnressourcen unter Tel. 080 / 440348, E-Mail wohnen.freizeit@begleitzentrum.be |
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