Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Eigenbeteiligung

Ohne Eigenbeteiligung ist keine Bezuschussung möglich

Jeder Mensch mit Behinderung, der in der DG wohnt, hat ein Anrecht auf Hilfestellungen seitens der Dienststelle für Personen mit Behinderung.
Hierzu können eine Bezuschussung bei der Anschaffung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Badeliftern oder etwa Großtastentelefone gehören. Auch Kosten für Dolmetschereinsätze von Gebärdensprache oder zusätzliche theoretische Unterrichtsstunden zum Erhalt des Führerscheines können von der Dienststelle bezuschusst werden.
Eine Eigenbeteiligung des Antragstellers ist bei einem Anschaffungswert des Hilfsmittel ab 500 Euro immer zu zahlen - und zwar bis zu einem Maximalbetrag von 100 Euro. Eine Ausnahme hier von stellen PCs, Laptops und Tandemfahrräder dar. In diesen Fällen ist die Eigenbeteiligung höher.

Die bezuschussbaren materiellen und sozialen Hilfen samt Eigenbeteiligungen sind nachzulesen im "Buch der Regelungen".


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