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Dienststelle für Personen mit Behinderung
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EigenbeteiligungOhne Eigenbeteiligung ist keine Bezuschussung möglich
Jeder Mensch mit Behinderung, der in der DG wohnt, hat ein Anrecht auf Hilfestellungen seitens der Dienststelle für Personen mit Behinderung. Die bezuschussbaren materiellen und sozialen Hilfen samt Eigenbeteiligungen sind nachzulesen im "Buch der Regelungen". |
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