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Dienststelle für Personen mit Behinderung
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Privater BereichZugänglichkeit macht auch im privaten Bereich Sinn! Haben Sie vor, zu bauen? Oder möchten Sie ihre Wohnung renovieren?
Nehmen Sie sich die Zeit und bedenken Sie Ihr Vorhaben genau. Neben der wohl überlegten Finanzierung sollten Sie auch auf eine Zugänglichkeit entsprechend den aktuellen Standards achten. BITTE BEACHTEN SIE DIE NEUEN BESTIMMUNGEN ZUR BEHINDERTENGERECHTEN GESTALTUNG VON BEZUSCHUSSTEN INFRASTRUKTUREN. Die entsprechenden Maße und Vorkehrungen entnehmen Sie bitte dem Erlass der Regierung der DG vom 12. Juli 2007. Demnächst werden die in diesen Seiten ersichtlichen Pläne den neuen Bestimmungen angepasst sein.Nicht nur behinderte Menschen haben es mit großzügig gestalteten Zimmern und Türbreiten von mindestens 90 Zentimetern einfacher: Auch ältere Menschen tun sich leichter, wenn Küche, Bad, Schlaf- und Wohnzimmer im Erdgeschoss liegen. Wir werden alle einmal alt und vielleicht auch gebrechlich. Wer eine Etagenwohnung bezieht, sollte auf einen rollstuhl-gerechten Aufzug achten. Hier geht´s zu den Neubautipps. Die Wohnungsanpassung:
Durch Krankheit, Unfall oder auch Altersgebrechen kann es jedoch notwendig werden die Wohnung oder das Haus an die Bedürfnisse einer Person mit Behinderung anzupassen.
Hierbei spricht man von Wohnungsanpassung.
Hier geht's zur Wohnungsanpassung.
Weitere interessante Details:
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