![]() |
Dienststelle für Personen mit Behinderung
|
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Index "Passe Partout"Die Vereinigung GAMAH (Aktionsgruppe für eine bessere Zugänglichkeit für behinderte Personen) und das Studienbüro „PLAIN-PIED“ haben, im Rahmen einer Konvention mit dem wallonischen Sozial- und Gesundheitsminister Thierry Detienne, eine einmalige Methode entwickelt, um die Zugänglichkeit zu Gebäuden und Anlagen sehr detailliert für 6 Kategorien von Personen mit eingeschränkter Mobilität zu analysieren und festzuhalten. Die 6
Kategorien sind durch Piktogramme dargestellt unter denen ein Farb- und
Zahlencode eingetragen wird. Die Farb- und Zahlenkombi-nation stellt
den Index Passe-Partout dar.
Die ersten 3 Kategorien ( die 3 ersten Felder) betreffen Personen mit einer körperlichen Behinderung.
Erklärung der Bewertung: Der Rollstuhlfahrer muss folgende Bewegungen ausführen können, vom Minimum zum Maximum: a) Gebäude Betreten und Verlassen können (B/V) b) sich frei Bewegen können (B) c) Einrichtungsgegenstände Nutzen können (N) d) in der Nähe einen Parkplatz finden (P) Die Bewertung: Von 9 bis 5: Zugänglichkeit entspricht den gesetzlichen Normen - 9 : ist die exzellente Bewertung (B/V + B + N + P... und noch besser). Das Gebäude ist mehr als nur Zugänglich. - 8 : (B/V + B + N + P) - 7 : (B/V + B + N) - 6 : (B/V + B) - 5 : (B/V) Von 4 bis 0: Zugänglichkeit ist unter den gesetzlichen Normen - 4 : (B/V + B + N + P) - 3 : (B/V + B + N) - 2 : (B/V + B) - 1 : (B/V) - 0 : nichts ist vorgesehen oder eingerichtet!
Erklärung der Bewertung: Der Rollstuhlfahrer mit Begleitperson müssen folgende Bewegungen ausführen können, vom Minimum zum Maximum: a) Gebäude Betreten und Verlassen können (B/V), b) sich frei Bewegen können (B), c) Einrichtungsgegenstände Nutzen können (N) d) in der Nähe einen Parkplatz finden (P). Die Bewertung: Von 9 bis 5: Zugänglichkeit entspricht nicht ganz den gesetz- lichen Normen (eine Hilfsperson ist anwesend) - 9 : ist die exzellente Bewertung (B/V + B + N + P... und noch besser) - 8 : (B/V + B + N + P) - 7 : (B/V + B + N) - 6 : (B/V + B) - 5 : (B/V) Von 4 bis 0: Zugänglichkeit ist unter den gesetzlichen Normen - 4 : (B/V + B + N + P) - 3 : (B/V + B + N) - 2 : (B/V + B) - 1 : (B/V) - 0 : nichts ist vorgesehen oder eingerichtet!
Erklärung der Bewertung: Der Fußgänger mit Gehhilfe muß folgende Bewegungen ausführen können, vom Minimum zum Maximum: a) Zuerst in der Nähe einen Parkplatz finden (P) b) Gebäude Betreten und Verlassen können (B/V) c) sich frei Bewegen können (B) d) die Einrichtungsgegenstände Nutzen können (N) Die Bewertung: Von 9 bis 5: Zugänglichkeit entspricht den gesetzlichen Normen - 9 : ist die exzellente Bewertung (P + B/V + B + N... und noch besser) Das Gebäude ist mehr als nur Zugänglich - 8 : (P + B/V + B + N) - 7 : (P + B/V + B ) - 6 : (P + B/V) - 5 : (P) Von 4 bis 0: Zugänglichkeit ist unter den gesetzlichen Normen - 4 : (P + B/V + B + N ) - 3 : (P + B/V + B ) - 2 : (P + B/V) - 1 : (P) - 0 : nichts ist vorgesehen oder eingerichtet!
Erklärung der Bewertung: Die blinde oder sehbehinderte Person muß folgende Hilfe erhalten können, vom Minimum zum Maximum: a) Zuerst durch einen Service-Hund begleitet werden (SH) b) sich Sicher fühlen (S) c) sich frei Bewegen können (B) d) die Einrichtungsgegenstände Nutzen können (N) Die Bewertung: - 0 : Verbot von Service-Hund (SH) - 1 : Erlaubnis oder teilweise Verbot von Service-Hunden (SH) Index 2 und 3: ermitteln das Sicherheitsgefühl - 2 : Kontrastreiche, visuelle Warnungen vorhanden (S) - 3 : Taktile Warnungen weisen auf Gefahrenstellen hin (S) - 4 : Alle Erleichterungen nur für Sehbehinderte (S) Von 5 bis 9: Zugänglichkeit höher als der Durchschnitt - 5 : Visuelle und taktile Leitsysteme (oder akustische) um sich zum Empfang zu begeben sind vorhanden (B) - 6 : Visuelle Informationen in Großbuchstaben und kontrastiert (oder akustisch) und in Braille-Schrift zu und auf den Dienstleistungen und Angeboten (B) - 7 : Visuelle Informationen in Grossbuchstaben und kontrastiert und taktiles Leitsystem (oder akustisch) zu den Dienst- leistungsangeboten (B) - 8 : Alle vorherigen Kriterien sind erfüllt plus selbstständige Nutzung der Angebote (N) - 9 : Vorherigen Kriterien erfüllt plus das Exzellenz-Kriterium (Zur Verfügung stellen von Spitzentechnologie)
Erklärung der Bewertung: Die taube oder hörbehinderte Person muß folgende Hilfe erhalten können, vom Minimum zum Maximum: a) Zuerst informiert zu werden b) sich sicher fühlen c) sich verstanden fühlen d) zuletzt Kommunizieren können Die Bewertung: - 0 : nichts ist vorgesehen oder eingerichtet - 1 : die wichtigsten Informationen liegen schriftlich vor - 2 : die wichtigsten Informationen liegen schriftlich vor, sind schematisiert (oder illustriert) - 3 : Hörbare Informationen können verstärkt werden - 4 : alle obigen Kriterien, plus spezielle Sicherheitssysteme (Blitzlampen gleichzeitig wie ein hörbares Signal) - 5 : Möglichkeit sich zu informieren (z.B. Untertitel im audiovisuellen Bereich) - 6 : Möglichkeit zu kommunizieren (Anwesenheit auf Anfrage, einer Person mit Basiskenntnissen der Zeichen- sprache) - 7 : Möglichkeit zu kommunizieren (ständige Anwesenheit einer Person mit Basiskenntnissen der Zeichensprache) - 8 : Möglichkeit zu kommunizieren (Anwesenheit auf Anfrage, einer Person mit guten Kenntnissen der Zeichensprache) - 9 : Möglichkeit zu kommunizieren (ständige Anwesenheit einer Person mit guten Kenntnissen der Zeichensprache)
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
home | über uns | unsere dienste | zugänglichkeit | europäische projekte | links | kontakt | dossiers |
|