Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Informationssysteme


In diesem Kapitel möchten wir Ihnen näher bringen wie schriftliche und gesprochene Informationen von allen Personen mit eingeschränketer Mobilität, auch wenn nicht behindert,
aufgenommen und verstanden werden können.

Im Bereich der gesprochenen Informationen betrifft dies vorwiegend die hörgeschädigten und gehörlosen Personen.

Im Bereich der geschriebenen Informationen betrifft dies die sehbehinderten und blinden Personen, geistig- und neurologischbehinderte Menschen, Analphabeten und Personen aus einem anderen Sprachen- und Alphabetenkreis.

   Gesprochene Informationen:  

Was bedeutet die Erkennung dieser Informationen für Personen mit einer Hörschädigung?

Hörgeschädigte Menschen besitzen oftmals eine verminderte oder verzerrte Hörfähigkeit. Sie sind oftmals mit Hörgeräten ausgerüstet sodass sie Sprache und Laute hören können. Sie sind jedoch nicht immer in der Lage eine einzelne Stimmen aus einer Menge Spechender herauszuhören und zu verstehen. Viele von Ihnen haben gelernt von den Lippen abzulesen. Dies setzt vom Sprechenden voraus, dass er, wenn er spricht, den Hörgeschädigten ansieht, langsam spricht und gut artikuliert.

Die folgenden Hilfsmittel werden in verschiedenen Situationen von Hörgeschädigten eingesetzt:

- Hörgeräte der heutigen Generation sind sehr leistungsfähig. Sie sind teilweise mit elektronischem Empfängern ausgerüstet.
Siehe auch: http://www.hoergeraete-siemens.de/

- Die Mikroportanlage:  Ist ein Gerät bestehend aus einem Microphon welches vom Sprecher getragen wird und das Gesprochene an einen Empfänger, welcher vom Hörbehinderten getragen wird transportiert. Der Empfänger ist eine Zwischenstation zum Hörgerät.  Dieses System wird vermehrt in Schulen, Hochschulen, Ausbildungsplätzen, am Arbeitsplatz und in der Freizeit eingesetzt.
Siehe auch: http://www.sennheiser.com/

- Die Induktionsschleife: Besteht aus einem kabellosen Sender welcher über Infrarot sendet, wie einem Mikrofon, Lautsprecher, Fernseh- oder HiFi Anlage. Der Hörgeschädigte trägt einen Empfänger, welcher die Akustischen Signale zum Hörgerät transportiert. Dieses Gerät kann bei Veranstaltungen, in Museen, Ausstellungen, Kirchen oder anderen öffentlichen Gebäuden eingesetzt werden.
Siehe auch: http://www.sennheiser.com/

Gehörlose Menschen sind nicht mehr in der Lage Ihr fehlendes Hörvermögen mit Hilfsmitteln wie oben beschrieben zu kompensieren. Sie sind darauf angewiesen von den Lippen der Sprechenden abzulesen, sich über die Gebärdensprache zu verständigen. Diese beiden Systeme funktionnieren bei der Kommunikation unter den Gehörlosen oder in ihrer gewohnten Umgebung unter einander, mit Angehörigen oder in Schule, Ausbildung und Arbeitsplatz.

Da nicht alle Menschen die Gebärdensprache beherrschen, können die Hörenden sich auch schriftlich oder mit langsam und gut artikulierter Sprache mit den Gehörlosen, die dann von den Lippen ablesen, verständigen.

Ein wichtiges Hilfsmittel für beide Gruppen ist heute das Handy. Durch die SMS-Funktion können alle möglichen Informationen an Hörbehinderte und Gehörlose in schriftlicher Form weiter gegeben werden.

Bei öffentlichen Veranstaltungen, Vorträgen, Dikussionen etc... sollten Gebärdensprecher das Gesagte übersetzen, im  Kino oder Fernsehen werden vermehrt Untertitel eingesetzt.

    Geschriebene Informationen: 

Sehbehinderte Menschen sind auf vergrösserte Schriftarten mit einem guten Kontrast zum Hintergrund angewiesen. Sie bevorzugen den Schrifttyp         in einer Schriftgrösse von            . Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im praktischen Leitfaden zur Organisation von Festen & Veranstaltungen auf dieser Seite. Diese Angaben gelten für den allgemeinen Postverkehr, Menükarten im Restaurant, an Automaten etc...  

Blinde Menschen    

 

 

 
 
 

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