Treppenhaus

Breite der Laufzonen: Im Gang beträgt die Laufbreite 150 cm. In der Treppe beträgt die Laufbreite 90 cm zwischen den Handläufen. Dies ergibt eine Stufenbreite von 100 cm.
Beleuchtung: Eine blendfreie Beleuchtung dient zusätzlich als Orientierungshilfe für Sehbehinderte. Die Lampen sind in Laufrichtung angeordnet und nicht quer zu dieser.
Hinweiszonen: Die gelb markierten Hinweiszonen dienen den sehbehinderten Personen als Orientierungshilfen. Die untere ist 60 cm tief und 100 cm breit und ragt 60 cm in den Gang. Die mittlere ist 30 cm tief und erstreckt sich über die gesamte Treppe. Die obere ist 60 cm tief und 100 cm breit.

Die Handläufe: Sie befinden sich auf beiden Seiten des Ganges. Die Greifhöhe beträgt 80 cm. In der Treppe ist ein doppelter Handlauf in der Mitte vorgesehen mit den Greifhöhen 70 cm und 90 cm. Die Enden des doppelten Handlaufes sind 40 cm lang,horizontal, mit einander verbunden und abgerundet.

Klappsitze: Im Bereich des Ganges und auf dem Zwischenpodest sind Sitzgelegenheiten (Sitzhöhe 50 cm) vorhanden, um sich ausruhen zu können.
Blendfreie Fensteranordnung: Die Anordnung der Fenster ist seitlich der Stufen.
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