Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Telefonapparate und Automaten


Leider können wir wenig bis keinen Einfluss darauf nehmen wie Telefonapparate und Automaten hergestellt werden. Hier müssen wir nach bestehenden technischen Apparaturen ausschau halten, welche die Bedürfnisse für Menschen mit eingeschränkter Mobilität erfüllen. Da die Hersteller auch der bestehenden Gesetzgebung unterliegen, sollten diese Apparate in naher Zukunft frei auf dem Markt erhältlich sein.

Wir können jedoch Einfluss darauf nehmen, wie diese Apparate installiert werden, damit sie möglichst für alle nutzbar sind.

1) Telefonapparate:

2) Geldautomaten und Briefkasten:

 Geldautomat

Der  Briefkastenschlitz ist auf einer Höhe von 80 cm angebracht. Er ist nicht hervorstehend und stellt daher keine Gefahr für Sehbehinderte und Blinde dar.

Der Geldautomat ist unterfahr. Er sollte 60 cm tief unterfahrbar sein.

 Alle erforderlichen Bedienelemente befinden sich zwischen den Höhen 80 cm und max. 140 cm

Die Beleuchtung ist grosszügig, sodass auch eine Sehbehinderte Person den Apparat bedienen kann.

 

Die Bedienknöpfe sind horizontal und weit vorne angebracht.

Der Kartenschlitz befindet sich auf einer Höhe von 120 cm. Der Geldschlitz auf einer Höhe von 90 cm. Das Geld kann auch mit wenig Fingerfunktion über die Ablage gezogen werden.

Die Angaben auf dem Display sollten möglichst viele Piktogramme und Bilder enthalten und wenig in Schriftform dargestellt sein.

3) Münzautomaten im Parkhaus, öffentlichen Verkehr, Ticketverkauf......

 Münzautomat

Die Bedienelemente befinden sich zwischen 60 cm Höhe und 140 cm Höhen.

   

Die Angaben auf dem Display sollten möglichst viele Piktogramme und Bilder enthalten und wenig in Schriftform dargestellt sein.

Gesehen im Schweizer Paraplegiker Zentrum, 6207 Nottwil, Schweiz

Siehe auch: Gesetzgebung

 

 

 
 
 

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