Dienststelle für Personen mit Behinderung

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EURECARD - eine Karte für den besseren Zugang für Vergünstigungen in der EMR

 

Grundlagen


 

Angaben für den zugänglichen  Strassenverkehr

 

Der Dienststelle für Personen mit Behinderung ist es ein großes Anliegen, dass die Anpassungen in diesen Bereichen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft möglichst einheitlich gestaltet werden.

 

Wir möchten gewährleisten, dass die Niederflurbusse in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zirkulieren können, was bisher nicht möglich ist, da die Verkehrsberuhigungsanlagen oftmals zu hoch und zu kurz sind, um einen Niederflurbus passieren zu lassen.

 

Weiterhin ist es wichtig, die Aspekte der Verkehrssicherheit und die Zugänglichkeit der Bushaltestellen in das Planungskonzept mit einzubeziehen.

Nicht nur der Gehbehinderte und der Rollstuhlfahrer sollten sich freier bewegen können, auch die sehbehinderten und blinden Menschen, sowie die hörbehinderten und tauben Personen haben das Recht auf Gleichstellung.

 

Die folgenden Skizzen und Schemas entsprechen den Normen der Europäischen Kommission für den Außenbereich und finden bereits Anwendung in Belgien, Frankreich und Griechenland.

Sie wurden von der Dienststelle für Personen mit Behinderung kontrolliert und als zukunftsorientiert und empfehlenswert eingestuft.

 

Zur uneingeschränkten Zugänglichkeit für alle Personen müssen folgende Aspekte in die Straßenplanung einfließen:

 

-    Uneingeschränkte Zugänglichkeit auf Straßen, Bürgersteigen, Fußgängerüberwegen und Bushalte-stellen für alle Personen mit eingeschränkter Mobilität.

 

-     Verkehrssicherheit

 

-     Anliegen der TEC bezüglich Verkehrsberuhigungs-maßnahmen und Gestaltung der Bushaltestellen für Niederflurbusse.

 

-     Zum Ein- und Aussteigen in oder aus Nieder-flurbussen ist ein Höhenunterschied von 30 cm zu überwinden. Die Niederflurbusse der TEC verfügen bereits über eine Auffahrrampe oder Hebebühne. Diese überbrücken einen Höhenunterschied von 35 cm.

Angaben der TEC zur Kontruktion einer trapezähnlichen Verkehrsberuhigung


Trapezähnliches Plateau

Höhe Plateau (cm)

H

10

12

15

Länge flaches Teil (m)

L

>8

>8

>8

Auffahrrampe (%)

a

5

4

3

Länge Auffahrrampe (m)

l

2

3

5

 

Plateau mit sinusähnlicher Auffahrtsrampe

Höhe Plateau (cm)

H

10

12

15

Länge flaches Teil (m)

L

>8

>8

>8

Auffahrrampe (%)

a

6

5

4

Länge Auffahrrampe (m)

l

1,7

2,4

3,8

 

Die kontrastreichen Tastdallen dienen den sehbehinderten und blinden Personen zur Orientierung.

Sie werden mit den Füßen oder dem Blindenstock ertastet.

 Längsrillen- und Noppendallen

    Längsrillendallen: Sie orientieren über die Laufrichtung.Sie werden immer in doppelter Reihe verlegt, was einer Schrittlänge entspricht.

    Noppendallen: Sie geben Auskunft über einen Stop oder eine Abzweigung. Sie werden mit den Längsrillendallen kombiniert. Sie werden auch in doppelter Reihe verlegt.

 

Siehe auch: Bürgersteig u. Zebrastreifen, Bushaltestellen, Ampelanlagen

 

 

 
 
 

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