![]() |
Dienststelle für Personen mit Behinderung
|
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Diverse LifteIm folgenden Kapitel möchten wir Ihnen die verschiedenen Liftsysteme vorstellen, welche erlauben im Innen- und Aussenbereich Höhenunterschiede zu überwinden. Die Hersteller der Produkte sind dafür verantwortlich, dass die Systeme den bestehenden Gesetzgebungen und Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Landes entsprechen. Da in diesem Bereich sehr viele verschiedene Systeme eingesetze werden können, und die jeweiligen Benennungen immer wieder zu Missverständnissen führen, möchten wir hier die Systeme und ihre Eigenschaften vorstellen. a) Die Treppenraupe oder Treppenfahrstuhl
Vorhanden im Ausleihmaterial der DPB Jeder Rollstuhl mit grossen Hinterrädern kann auf einer Treppenraupe befestigt werden. Die Treppe muss einen geraden Verlauf aufweisen, es dürfen keine Kurven vorhanden sein. Meist wird sie durch eine Hilfsperson bedient. Es gibt eine Variante für Selbstfahrer. Im unteren und oberen Bereich muss genügend freie Bewegungsfläche (200 cm) vorhanden sein, um den Rollstuhl auf die Treppenraupe fahren zu können. Vorhanden im Ausleihmaterial der DPB b) Das Scalamobil
Vorhanden im Ausleihmaterial der DPB Diese Treppensteighilfe ist nicht für alle Rollstühle geeignet. Die hinteren Räder müssen mittels Steckachsen "Quickrelease" abgenommen werden können. Das Gerät setzt eine sehr gute Beratung und Instruktion vorraus. c) Der Sitzlift oder Stuhl-Treppenlift
Nur für Gehbehinderte Personen geeignet. Findet großen Anklang im privaten Bereich. Passt in fast jedes Treppenhaus. Kann über mehrere Stockwerke montiert werden. d) Der Plateaulift oder Plattform-Treppenlift
Für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer geeignet. Kann über mehrere Etagen montiert werden, zur Überbrückung halber Etagen oder bei Eingängen mit mehreren Stufen. Kann im Innen- und Aussenbereich verwendet werden. Benötigt eine Treppe mit min. 1 Meter Breite. e) Der Deckenlift
f) Die Hebebühne
Für den Innen- und Aussenbereich geeignet. Nur zur Überbrückung eines Höhenunterschiedes bis zu 150 cm zugelassen. Also nur für halbe Etagen oder für den Zugang zum Hochparterre oder eines Balkons im Hochparterre einzusetzen g) Der Vertikallift
g) Der Aufzug
Siehe auch: Gesetzgebung
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
home | über uns | unsere dienste | zugänglichkeit | europäische projekte | links | kontakt | dossiers |
|