Eingang, Durchgang und Türen

Angaben nach CWATUP:
- Alle Außen- und Innentüren der Räumlichkeiten müssen einen freien Durchgang von mindestens 85 cm (Empfehlung DPB 90 cm) aufweisen.
- Die ausschließliche Benutzung von Drehtüren ist verboten.
- Die Mauer, die sich in der Verlängerung der geschlossenen Tür auf der Seite des Türgriffs befindet, muss mindestens 50 cm lang sein.
- Die Schleusenräume, Gänge und Korridore weisen eine freie Rotationsfläche von mindestens 1,5 Metern außerhalb des eventuellen Ausschwenkbereichs der Tür auf.

- Bei Außentüren ist es von Vorteil, die freie Rotations-fläche vor der Tür überdacht vorzusehen
- Der Eingangsbereich ist flach, stufen- und absatzlos
- Eine blendfreie und gute Beleuchtung ist vorhanden
- Briefkasten, Lichtschalter und Gegensprechanlagen sind auf einer Höhe zwischen 80 cm und 110 cm montiert
- Hohe Kontraste im Eingangsbereich erleichtern den sehbehinderten Personen die Orientierung
Die gleichen Angaben gelten für Durchgänge und Türen im Innenbereich.
Weiter zu: Tipps bei Türschwellen
|