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Dienststelle für Personen mit Behinderung
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Bewegungs- und RotationsflächenZugänglichkeit heißt Barrierefreiheit Als barrierefrei bezeichnet man die Zugänglichkeit und die Nutzbarkeit von Gebäuden, Anlagen und Geräten durch alle Personen - ohne Einschränkung und unabhängig von einer Behinderung. Die Zugänglichkeit und die Nutzbarkeit der Umwelt muss selbstbestimmt, unabhängig und ohne technische Hilfe möglich sein - wenn dies für den Betroffenen möglich ist. Damit diese Barrierefreiheit erreicht werden kann, ist es wichtig, die Platzbedürfnisse zu kennen auf die eine gehbehinderte Person mit Gehhilfen angewiesen ist oder damit ein Rollstuhlfahrer genügend Platz hat, um den Rollstuhl zu manövrieren. Erforderliche Bewegungsflächen für gehbehinderte Personen:
Erforderliche Bewegungs- und Rotationsflächen im Elektrorollstuhl:
Erforderliche Bewegungsflächen für Personen mit Begleitung:
Bewegungsflächen in Bezug auf Reichweiten in die Höhe:
Sehbehinderte und blinde Personen - auch in Begleitung eines Blindenführhundes - sind nicht in der Lage, Hindernisse auf Augenhöhe zu erkennen.
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