Dienststelle für Personen mit Behinderung

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Öffentlicher Bereich


Welche Gebäude und Anlagen gehörten zum öffentlichen Bereich?

BITTE BEACHTEN SIE DIE NEUEN BESTIMMUNGEN ZUR BEHINDERTENGERECHTEN GESTALTUNG VON BEZUSCHUSSTEN INFRASTRUKTUREN.

Die entsprechenden Maße und Vorkehrungen entnehmen Sie bitte dem Erlass der Regierung der DG vom 12. Juli 2007.

Demnächst werden die in diesen Seiten ersichtlichen Pläne den neuen Bestimmungen angepasst sein.

Le "CODE WALLON D'AMENAGEMENT, TRANSPORT, URBANISME ET DU PATRIMOINE"(CWATUP) definiert die unten aufgeführten Gebäude und Anlagen als öffentlich:

  1. Alten- und Behindertenheime;
  2. Krankenhäuser und Kliniken;
  3. Zentren für medizinische, psychische. Familien- und Sozialhilfe;
  4. Gebäude und Flächen für sozio-kulturelle, Sport-, Erholungs- oder touristische Tätigkeiten, sowie Spielgelände;
  5. Kultbauten, Bestattungshäuser sowie Friedhöfe:
  6. Schul-, Universitäts- und Bildungsgebäude, Internate und Studentenheime;
  7. Straf- und Erziehungsanstalten;
  8. Gebäude und Einrichtungen, wo Aufgaben öffentlichen Dienstes gewährleistet werden - nämlich Stadthäuser, Gerichtshöfe, Gerichte und deren Kanzleien, Postämter, Bahnhöfe, Flughafengebäude, Bahnstationen, U-Bahn-Stationen und Bushaltestellen, einschließlich der Bahnsteige;
  9. Banken und andere Geldinstitute;
  10. Bürogebäude, Geschäfte, Geschäftszentren, Hotels, Gasthöfe, Restaurants und Cafés;
  11. die gemeinschaftlichen Gebäudeteile - einschließlich der Eingangstüren jeder Wohnung in mit einem Aufzug ausgestatteten Appartementgebäuden, die gemeinschaftlichen Gebäudeteile - einschließlich der Eingangstüren jeder Wohnung des Erdgeschosses der Appartementgebäude ohne Aufzug, Studios, Einzimmerwohnungen oder Studentenzimmern werden Wohnungen gleichgestellt;
  12. Parkplätze mit mindestens 10 Stellplätzen und Parkhäuser;
  13. Öffentliche Toiletten;
  14. Bürgersteige und Freiräume, mit öffentlichem oder privatem Charakter, die zu den im vorliegenden Absatz erwähnten Gebäuden und Infrastrukturen führen, sowie das dort aufgestellte Straßenmobiliar.

Zugänglichkeit ins Schwimmbad Breite und ebene Wege vor öffentlichen Gebäuden Ohne zugängliche Wege nützt auch ein Rollstuhl nichts

Die in der Gesetzgebung festgelegten Angaben beziehen sich auf folgende Bereiche der Gebäude und Anlagen.

In den folgenden Seiten gibt die Dienststelle für Personen mit Behinderung Empfehlungen ab. Diese Empfehlungen beinhalten die in der Gesetzgebung vorgesehenen Normen und gehen darüber hinaus, um eine noch grössere Funktionalität zu erreichen.

Weiterhin hat die Dienststelle dieses komplexe Thema weit unterteilt und versucht auch zu erklären, welche Maßnahme zu welchem Zeitpunkt die geeignete ist.  

 

 

 
 
 

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