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Berufsmaßnahmen
Verschiedene Berufsmaßnahmen bereiten Menschen mit Behinderung auf eine Arbeit auf dem freien Arbeitsmarkt vor und ermöglichen eine Beschäftigung:
- Orientierungspraktikum im Betrieb (OIB):
Das OIB ist ein gutes Instrument zur Sensibilisierung von Betrieben. Die Praktikanten begrüßen, ihre Fähigkeiten und Interessen durch praktische Erfahrungen am Arbeitsplatz testen zu können. Im Jahr 2007 wurde für 37 Personen ein OIB abgeschlossen.
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Ausbildung im Betrieb (AIB): Die „Ausbildung im Betrieb“ (AIB) ist eine praxisbezogene Qualifizierung am Arbeitsplatz. Über die AIB kann ein Arbeitgeber Personen ab 18 Jahren an ihrem künftigen Arbeitsplatz ausbilden. Die Ausbildungsinhalte umfassen meist eine Teilqualifizierung. Der Start-Service berät Betriebe sowie Auszubildende und legt gemeinsam mit ihnen die Ausbildungsinhalte fest. Im Jahr 2007 wurden über diese Maßnahme 60 Personen ausgebildet.
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Beschäftigung im Betrieb (BIB): Über die „Beschäftigung im Betrieb“ (BIB) erhalten Arbeitgeber eine fachliche und finanzielle Unterstützung seitens des Start-Service der Dienststelle. Diese Maßnahme kann mit anderen arbeitsbeschaffenden Maßnahmen (wie z.B. dem Activa-Plan) kombiniert werden. Im Jahr 2007 förderte der Start-Service 49 BIB-Verträge in Unternehmen.
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Ausbildungspraktikum (AP): Das Ausbildungspraktikum (AP) dient der sozialberuflichen Integration von Menschen mit Behinderung, für die ein Arbeitsvertrag keine Perspektive darstellt. Dies geschieht bei Bedarf durch die Unterstützung von fachlich ausgebildeten Personen, den Begleiterinnen der Ausbildungs- und Langzeitpraktika. Sie stehen dem Arbeitgeber und dem Praktikanten bei der Erstellung eines individuellen Praktikumsprogramms und seiner Umsetzung zur Seite. Im Jahr 2007 waren 63 Menschen über diese Maßnahme beschäftigt.
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